Am Mittwoch, 02.07.2025 wird die höchste Waldbrandwarnstufe, Warnstufe 5, für den Landkreis Mansfeld-Südharz ausgerufen!
Es ist ab dieser Warnstufe nicht mehr erlaubt, den Wald abseits der Wege zu betreten.
Bitte handeln Sie dementsprechend. Sollten Sie ein Feuer entdecken, wählen sie schnellstmöglich den Notruf 112!
Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:
1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.
Satz 1 Nrn. 4 und 5 gilt nicht für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte, von ihnen beauftragte Personen sowie Personen, die sich im Rahmen ihrer Gewerbe-, Berufs- oder Dienstausübung im Wald aufhalten.
Quelle: Landkreis Mansfeld-Südharz